Fahrausbildungsreform 2027 — was sich ändert und was noch offen ist
Die Bundesregierung will die Fahrausbildung umbauen. Dahinter stehen zwei getrennte Vorhaben: ein Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und eine Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung. Beide sind Entwürfe — beschlossen ist noch keines von beiden.
Wo das Verfahren steht
| Vorhaben | Was darin geregelt wird | Stand |
|---|---|---|
| Änderung des Fahrlehrergesetzes | Fahrschulerlaubnis, Unterrichtsraum, Preisangaben, Versuch „Fahren unter Anleitung" | Vom Kabinett am 20. Mai 2026 beschlossen, im Bundestag; erste Lesung für September 2026 angekündigt |
| Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung | Ablauf der Ausbildung: Theorie, die drei Fahrtarten, Schulung auf Schaltgetriebe, Simulation, Dokumentation | Dem Bundesrat zugeleitet, in den Ausschüssen |
Das Bundesministerium für Verkehr nennt als Ziel ein Inkrafttreten Anfang 2027 — ausdrücklich unter der Bedingung, dass das Verfahren in Bundestag und Bundesrat ohne Verzögerung abgeschlossen wird. Der Verordnungsentwurf selbst trägt in der Kopfzeile bis heute keinen Termin, sondern den Platzhalter „Vom …".
Theorie: das Lernformat wählt der Fahrschüler
- Die Präsenzpflicht soll entfallen. Nach dem Entwurf entscheidet der Fahrschüler eigenverantwortlich, mit welchem Lernformat er sich das theoretische Wissen aneignet.
- Drei Wege sind ausdrücklich vorgesehen: Unterricht in der Fahrschule, digitaler Unterricht — gleichzeitig oder zeitversetzt — oder eine Kombination daraus.
- Eine feste Zahl an Unterrichtseinheiten nennt der Entwurf nicht.
- Der amtliche Fragenkatalog soll kleiner werden: von derzeit über 1.100 Fragen um rund ein Drittel. Eine genaue Zielzahl ist nicht veröffentlicht.
Praxis: die Fahrtarten bleiben, die Stückzahl geht
Das ist die Änderung, die am häufigsten falsch wiedergegeben wird — auch in Zahlen, die im Netz kursieren.
- Es soll keine Vorgabe mehr geben, wie viele Sonderfahrten zu absolvieren sind. Heute sind es zwölf: fünf über Land, vier auf der Autobahn, drei bei Dunkelheit. Der Entwurf bestimmt nur noch, dass Fahrten über Land, auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und bei Dunkelheit oder Dämmerung durchzuführen sind. Eine Zahl steht nicht mehr darin — auch keine Mindestzahl.
- Der Umfang richtet sich damit nach dem Ausbildungsstand und der Einschätzung des Fahrlehrers, nicht mehr nach einer Liste.
- Simulation ist zulässig, aber nicht allein. Für diese Fahrten schließt der Entwurf den ausschließlichen Einsatz von Simulationen aus.
- Schulung auf Schaltgetriebe: mindestens sieben Stunden zu je 60 Minuten. Hier darf der überwiegende Teil am Simulator stattfinden.
- Praktische Prüfung: die reine Fahrzeit soll auf die europarechtliche Mindestvorgabe von 25 Minuten zurückgeführt werden.
- Fahren unter Anleitung nahestehender Personen — etwa der Eltern — soll als befristeter Versuch möglich werden, nach bestandener Theorieprüfung. Genehmigungen sollen nur innerhalb von vier Jahren erteilt werden.
Für die Fahrschule als Betrieb
- Der eigene Unterrichtsraum soll nicht mehr Voraussetzung sein. Der Gesetzentwurf streicht die Pflicht, Unterrichtsraum und Lehrmittel vorzuhalten. Wirtschaftlich ist das für viele Betriebe der größte Einzelpunkt der Reform.
- Wer einen Simulator anbietet, soll dessen Entgelt ausweisen — der Preisaushang bekommt eine Position mehr.
Der Ausbildungsnachweis darf digital werden
Für eine Fahrschule ist das der praktisch greifbarste Teil, und er wird selten erwähnt:
- Aufzeichnungen über Art, Inhalt, Umfang und Dauer der praktischen Ausbildung sind je Fahrschüler zu führen.
- Die Dokumentation der Prüfungsreife darf elektronisch erfolgen.
- Die Bestätigung an den Fahrschüler darf elektronisch erstellt und elektronisch übermittelt werden — sie ist ihm auszuhändigen oder zu übermitteln.
Wichtig, weil es oft anders zu lesen ist: die Bestätigung entfällt nicht. Sie darf nur ihren Weg aufs Papier verlieren.
Was noch nicht feststeht
Wir führen diesen Abschnitt bewusst, weil an diesen Punkten im Netz Sicherheit behauptet wird, die es nicht gibt.
- Kein Datum. Der Verordnungsentwurf trägt im Kopf „Vom …". „Anfang 2027" ist ein Ziel des Ministeriums, kein festgelegter Termin.
- Gesetz und Verordnung können zu verschiedenen Zeitpunkten wirksam werden. Sie durchlaufen getrennte Verfahren.
- Keine Zahl für die Fahrten. Wer heute liest, es seien „künftig drei" oder „je eine", liest eine Angabe, die in den Entwürfen nicht steht.
- Preistransparenz über die Mobilithek wird in der Mitteilung des Ministeriums angekündigt; im Verordnungsentwurf haben wir dazu keine Regelung gefunden. Form und Umfang sind offen.
- Das parlamentarische Verfahren läuft noch: Anhörung, zweite und dritte Lesung, zweiter Durchgang im Bundesrat. Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf bereits Stellung genommen; nicht alle Punkte sollen übernommen werden.
Was eine Fahrschule jetzt schon vorbereiten kann
Unabhängig davon, wie die Entwürfe am Ende ausfallen, ändert sich eine Sache mit hoher Wahrscheinlichkeit: aus dem Abhaken von Pflichtfahrten wird das Begründen eines Ausbildungsstands. Darauf lässt sich vorbereiten.
- Den Ausbildungsstand je Fahrschüler festhalten, nicht nur die Stückzahl. Fällt die feste Zahl weg, ist die nachvollziehbare Dokumentation das, was bleibt.
- Die Dokumentation auf elektronische Führung umstellen. Der Entwurf erlaubt sie ausdrücklich — wer sie hat, spart den Umstieg unter Zeitdruck.
- Theorie in allen drei Formen abbilden können — Präsenz, digital, gemischt — samt Anwesenheit.
- Simulatorzeiten getrennt erfassen. Wenn Simulation bei den einen Inhalten überwiegen darf und bei den anderen nicht allein stehen darf, muss man beide Zeiten auseinanderhalten können.
- Preise und Prüfungsergebnisse sauber führen — für den Fall, dass die angekündigte Veröffentlichungspflicht kommt.
Wie FahrDex darauf vorbereitet ist
- Die Mindestfahrten sind je Führerscheinklasse einstellbar — auch auf null, wenn eine Vorgabe wegfällt.
- Für den Wechsel lässt sich ein Stichtag hinterlegen: Bis dahin gilt das heutige Recht, danach der neue Stand — ohne auf ein Update zu warten.
- Simulatorsitzungen werden mit Beginn und Ende getrennt von Fahrstunden erfasst.
- Theorie in Präsenz, online oder gemischt, mit Anwesenheit je Termin.
- Der Ausbildungsnachweis wird digital geführt und als PDF erzeugt; Unterschriften werden auf dem Tablet eingeholt.
- Prüfungsversuche samt Ergebnis werden erfasst; die daraus berechnete Bestehensquote steht auf der öffentlichen Fahrschulseite.
FahrDex richtet sich am derzeitigen Stand der Entwürfe aus und wird an das endgültige Recht angepasst. Eine Zusicherung, dass einzelne Punkte in dieser Form in Kraft treten, ist damit nicht verbunden.
Häufige Fragen zur Reform
Quellen
Diese Seite gibt Regierungsentwürfe wieder. Sie können jede Aussage nachlesen:
- Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung — Bundesrats-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026
- Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze — Bundestags-Drucksache 21/7404; Bundesrats-Drucksache 330/26 vom 29.05.2026
- Bundesministerium für Verkehr, Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss vom 20.05.2026
- Deutscher Bundestag, „heute im bundestag" vom 30.07.2026
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